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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. LEISTUNGSUMFANG

a) Bei www.kennt-ihr-einen.de (im folgenden „Anbieter“ genannt) handelt es sich um eine Plattform, die der Vermittlung von Arbeitsplätzen / Jobs dient.

Das Angebot richtet sich sowohl an Arbeitgeber, potenzielle Arbeitnehmer als auch an Vermittler (im folgenden „Nutzer“ genannt) zwischen den Nutzergruppen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

b) Der Leistungsfang ermöglicht Nutzern das Schalten von Anzeigen sowie die Weiterempfehlung von Nutzern selbst durch die Vermittler.

c) Konkrete Arbeitsverträge werden nur zwischen den Nutzern selbst und nicht mit dem Anbieter geschlossen. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für eine erfolgreiche Vermittlung oder den weiteren Verlauf eines über den Anbieter vermittelten Arbeitsverhältnisses außer in der unter 2 i) beschriebenen anteiligen Rückzahlungsgarantie zum Schutz der Arbeitgeber.

d) Stellenausschreibungen der Nutzer, die als Arbeitgeber inserieren, dürfen die Vermittler uneingeschränkt im Internet teilen und Dritten zugänglich machen.

e) Eine lückenlose Verfügbarkeit der Webseite kann technisch nicht garantiert werden.

f) Das Angebot richtet sich nur an volljährige Nutzer.

g) Eine Verifizierung der angegebenen Daten erfolgt im Regelfall nicht. Wollen sich die Nutzer in dieser Hinsicht vergewissern, sollten Sie selber Abschriften von Zeugnissen etc. erbitten.

h) Alle Nutzer verpflichten sich nur wahrheitsgemäße Angaben zu ihrer Person zu machen.

Nutzer verpflichten sich nicht die Rechte Dritter zu verletzen bzw. (offensichtlich) rechtswidrige Inhalte auf die Plattform des Anbieters einzustellen. In derartigen Fällen behält sich der Anbieter wenigstens die Löschung des jeweiligen Angebots und in Ausnahmefällen unter Beachtung des Gebotes der Verhältnismäßigkeit auch den endgültigen Ausschluss des verantwortlichen Nutzers vor.

i) Die vertraulichen Daten der Nutzer gibt der Anbieter nicht an außenstehende Dritte weiter, außer es handelt sich um Hilfspersonen zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche gegen den jeweiligen Nutzer.

2. VERMITTLUNGSPRÄMIEN UND PRÄMIENSCHUTZ FÜR ARBEITGEBER

a) Arbeitgeber als Nutzer zahlen einen im Vorhinein festgelegten Werbeinvestitionsanteil. Weiter sind bei Einstellung eines von KENNT IHR EINEN vorgeschlagenen Kandidaten -je nach individuellem Angebot- Vermittlungsprovisionen durch die Arbeitgeber zu zahlen.

Die Vermittlungsprovisionen stehen nach erfolgreichem Abschluss eines Arbeitsvertrages zu 100 % dem Anbieter zu. Der Anbieter zahlt bei einer Vermittlung durch einen Vermittler einen vorab zu vereinbarenden Teil der Vermittlungsprovision an diesen aus. Der Vermittler, der ursächlich für die Bewerbung war, erhält

  • 50% der Vermittlungsprovision als 1. Zahlung nach 21 geleisteten Arbeitstagen des vermittelten Kandidaten beim einstellenden Unternehmen ohne Krankheitsunterbrechung oder sonstiger Ausfälle von Seiten des Kandidaten, beginnend mit dem 1. Arbeitstag beim einstellenden Unternehmen. Dieser Anspruch bleibt unabhängig von einem eventuellen Ausscheiden des Kandidaten während der Probezeit bestehen.
  • Weitere 50% der Vermittlungsprovision nach Beendigung der Probezeit, sofern der vermittelte Kandidat vom Jobanbieter (einstellendes Unternehmen) weiter beschäftigt wird.

b) Erfolgt die Kontaktaufnahme und Abschluss des Arbeitsvertrages direkt über die Plattform zwischen den Nutzern Arbeitgeber und Arbeitnehmer ohne Einschaltung der Nutzergruppe Vermittler kommt die vereinbarte Vermittlungsprovision zu 100 % dem Anbieter zu.

c) Als Zeiträume, die kausal ursächlich für den Abschluss eines Arbeitsvertrages gelten und die Provisionsansprüche auslösen, gelten 12 Monate ab erstmaliger Kontaktaufnahme.

d) Als ursächlich für einen Abschluss eines Vertrages gilt der Vermittler, der als erstes gemäß dem First-Cookie Prinzip von dem / den Nutzer(n) als Vermittler bezeichnet wurde. Nur dieser erhält die Vermittlungsprovision. Andere Vermittler haben keinerlei Ansprüche. Die Empfehlungsprovision kann nur ausgezahlt werden wenn:

  • Vermittler als Nutzer den empfohlenen Jobkandidaten mit seinen Kontaktdaten (Vor- und Zuname, Str., Nr., PLZ, Ort; Telefonnummer) schriftlich, per Email (jobs@kennt-ihr-einen.de), WhatsApp-Nachricht (0176 444 39 879) oder telefonisch (Festnetz: 0391 99 045 045 oder Mobil: 0176 444 39 879) dem Anbieter (kennt-ihr-einen.de) bekanntgegeben hat.
  • die Bekanntgabe des jeweiligen Kandidaten an den Anbieter muß VOR der Kontaktaufnahme des jeweiligen Arbeitgebers mit dem potenziellen Arbeitnehmer erfolgt sein.
  • zwischen einem Vermittler als Nutzer und dem Anbieter ein Personalvermittlungsvertrag, VOR Arbeitsbeginn des empfohlenen Kandidaten, geschlossen wurde.

Sollte einer der drei vorgenannten Punkte nicht eingehalten werden, entfällt der Anspruch auf die Auszahlung einer Vermittlungsprovision!

e) Alle Nutzer verpflichten sich keine Verträge abseits der Plattform zu schließen und den Anbieter über die jeweils aktuelle Sachlage und insbesondere den Abschluss von Arbeitsverträgen und den daran Beteiligten wahrheitsgemäß in Kenntnis zu setzen.

f) Über den Abschluss eines Arbeitsvertrages muss ein Nutzer den Anbieter 5 Werktagen ab Vertragsschluss vorzugsweise per Email an jobs@kennt-ihr-einen.de oder postalisch über die im Impressum angegebene Adresse informieren. Meldet sich nicht binnen 5 weiteren Tagen der Anbieter bei ihm, so ist der Nutzer zur nochmaligen Kontaktaufnahme verpflichtet.

g) Die Vermittlungsprovision ist auch dann fällig, wenn der Bewerber in einer anderen Position als beim Anbieter ausgeschrieben vom Unternehmen eingestellt wird. Dies gilt auch, wenn mehrere Nutzer aufgrund des Angebots des Anbieters eingestellt werden. In jedem Fall einer Einstellung fallen gesondert die vereinbarten Vermittlungsprovisionen erneut an.

h) Ein Nutzer, der an Abschlüssen außerhalb der Plattform beteiligt ist, macht sich dem Anbieter gegenüber schadensersatzpflichtig, solange nicht 12 Monate seit Erstkontakt über die Plattform und den jeweiligen Vertragsschluss verstrichen sind.

i) Für die korrekte Versteuerung der erhaltenen Zahlungen sind alleine die Nutzer verantwortlich.

3. HAFTUNG

a) Ansprüche des Nutzers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Nutzers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

b) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Nutzers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

c) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

d) Die sich aus 3. a) und 3. b) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Anbieter und der Nutzer eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

4. ÖFFENTLICHES VERFAHRENSVERZEICHNIS GEM. § 4 E BUNDESDATENSCHUTZGESETZ (BDSG)

a) Name oder Firma der verantwortlichen Stelle: Niemann Consulting GmbH

b) Geschäftsführung: Bernhard Niemann

c) Anschrift der verantwortlichen Stelle: Niemann Consulting GmbH, Bennigsenstraße 13, 39114 Magdeburg.

d) Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung: Niemann Consulting stellt seinen Nutzern eine Internetplattform, abrufbar unter www.kennt-ihr-einen.de zur Verfügung, auf welcher Nutzer über die angebotene Software Stellenanzeigen veröffentlichen, Stellenanzeigen und Kandidaten vermitteln bzw. empfehlen oder sich auf die Stellenanzeigen bewerben können. Die Datenerhebung, -verarbeitung oder –nutzung erfolgt allein zur Ausübung des oben genannten Zwecks.

e) Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien:
Kundendaten, Mitarbeiterdaten, erforderliche Daten von Partnerfirmen zur Erfüllung der Zweckbestimmung, Daten zur Abrechnung.

f) Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können: 
Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften, interne Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind, weitere externe Stellen, wie z.B. Kreditinstitute (Provisionszahlungen).

g) Regelfristen für die Löschung der Daten: 
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gelten vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten: 
Eine Übermittlung der Daten an Drittstaaten ist nicht geplant.

5. ABWEICHENDE AGB

Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen der Nutzer werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

6. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Nutzern findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

b) Sofern es sich beim Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Nutzer und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.

c) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.“